Schrift 1
Es erfolgt eine Eingangsprüfung:
- Vor der gravimetrischen Messung erfolgt eine visuelle Prüfung auf Beschädigung und Sauberkeit.
- Funktionskontrolle (Dichtheitskontrolle, Spitzenaufnahme, mechanische Gängigkeit, Zählwerk, akustische Unregelmässigkeiten und Bedienungskomfort)
- Die gravimetrische Prüfung erfolgt immer mit einer vorbenetzten Spitze, indem bidestiliertes Wasser aus einem Vorratsgefäss dem Wägegefäss zugegeben wird.
- Es werden pro Prüfvolumen in der Regel 10, jedoch mindestens 4 Einzelmessungen durchgeführt
- Nach jeweils 5 Messwerten wird die Spitze gewechselt muss die Pipettenspitze mindestens einmal gewechselt werden, um die Verwendung beschädigter oder inkorrekt hergestellter Spitzen zu erkennen und Schwankungen zwischen den verwendeten Spitzen zu beurteilen.
- Bei Volumenmessgeräten mit variablem Volumen werden Einzelmessungen bei 3 verschiedenen Prüfvolumen durchgeführt.
- Bei Mehrkanalpipetten wird jeder Kanal einzeln gemessen.
- Bei Mehrfachdispensern werden in der Regel 10 Messungen, jedoch mindestens 4 Einzelmessungen, bei drei Prüfvolumen durchgeführt.
Wird eine der Forderungen an das Gerät negativ bewertet, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Sind alle Anforderungen erfüllt, dann ist die Prüfung abgeschlossen. In diesem Fall gilt das Eingangszertifikat auch als Ausgangszertifikat. Es wird eine äusserliche Reinigung vorgenommen.
Schritt 2
Manipulation am Gerät zur Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit:
- Kostenvoranschlag, wenn zusätzliche Kosten gemäss Schritt 3 entstehen, sofern keine andere Abmachung besteht
- Reparaturen (Dichtungswechsel, innere Reinigung, ersetzen der defekten Teile)
- Justage
Schritt 3
Es erfolgt eine Ausgangsprüfung:
Nach einer Reparatur wird eine Ausgangsprüfung durchgeführt (entspricht Schritt 1). In der Bemerkungszeile des Kalibrierzertifikats werden die durchgeführten Reparaturen festgehalten, sowie verwendete Ersatzteile vermerkt.
Der Schritt 3 wird als zusätzliche Kalibrierung berechnet. Ersatzteile werden nach Aufwand berechnet.