Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich  
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über Dienstleistungen der Spaelti-TS AG.  
    2. Mit der Bestellung vom Kunden an die Spaelti-TS AG oder einer Auftragsbestätigung von Spaelti-TS AG an den Kunden gelten sie vom Kunden als akzeptiert.  
    3. Änderungen oder Ergänzungen müssen von der Spaelti-TS AG schriftlich bestätigt werden.  
  1. Spaelti-TS AG verpflichtet sich zu folgenden Leistungen:
    1. Erstellen von Angeboten für Installations-, Reparatur und Kalibrierungsarbeiten  
    2. Ausführen von Arbeiten gemäss Angebot oder Auftragsbestätigung.  
    3. Erstellen und Pflege von Prüfanweisungen für die Kalibrierung von Geräten und Prüfmitteln.  
    4. Bericht an den Auftraggeber über durchgeführte Arbeiten/Kalibrierungen, Vorschläge für Korrektur- und Verbesserungsmassnahmen und Reparaturen.
  1. Durchführung
    1. Die Arbeiten werden durch Techniker der Spaelti-TS AG durchgeführt.  
    2. Werden Arbeiten beim Kunden durchgeführt, so stellt der Kunde für die Dauer der Arbeiten einen geeigneten Arbeitsplatz in seinen Räumen zur Verfügung.  
    3. Die Techniker der Spaelti-TS AG haben, nach Voranmeldung beim zuständigen Verantwortlichen, ungehinderten Zugang zu den Geräten, Prüfmitteln und den relevanten Dokumenten.  
    4. Die genauen Besuchs- und Liefertermine werden vom Techniker der Spaelti-TS AG mit dem Kunden vereinbart. Die Leistungen werden während der normalen Arbeitszeit an Werktagen erbracht.   
    5. Als Serviceanbieter für Installationen, Kalibrierungen und Reparaturen erbringt die Spaelti-TS AG ihre Dienstleistung meistens an bereits im Einsatz stehenden Geräten und Prüfmitteln. Trotz sorgfältiger Arbeitsweise kann es vorkommen, dass unerwartete Probleme auftreten. In diesem Fall informiert der Techniker der Spaelti-TS AG den Kunden sofort. Die Spaelti-TS AG kann in diesem Fall ihr Angebot/Auftragsbestätigung korrigieren oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits ausgeführte Leistungen bleiben geschuldet.    
  1. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Die Aufwendungen für die Angebotserstellung können dem Kunden berechnet werden.  
    2. Die Gebühren für die Leistungen sind im Angebot/Auftragsbestätigung ersichtlich. Sie verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer.
    3. Im Preis inbegriffen sind: Arbeitszeit, Reisekosten, Spesen der Techniker sowie Werkzeug und die verwendeten Referenzprüfmittel.  
    4. Nicht im Preis inbegriffen sind zusätzliche, im Angebot nicht erwähnte Arbeiten und Ersatzteile sowie Arbeiten von dritten Lieferanten.  
    5. Die Rechnungsstellung erfolgt aufgrund der ausgeführten Arbeiten.  
    6. Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen.  
    7. Die Preise können durch die Spaelti-TS AG jederzeit geändert werden. Die geänderten Preise treten zu Beginn des folgenden Kalenderjahres in Kraft.   
  1. Wiederkehrende Aufträge (Wartungsverträge)  
    1. Wiederkehrende Aufträge sind regelmässig durchzuführende Wartungen und Kalibrierungen.   
    2. Die wiederkehrenden Aufträge werden schriftlich vereinbart und durch beide Vertragspartner unterzeichnet.  
    3. Wird der Vertrag nicht auf Ende der Vertragsdauer unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist schriftlich gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein Jahr.  
    4. Nach erfolgter Kündigung gehen auf Vertragsende sämtliche aus diesem Vertrag hervorgegangenen Dokumente an den Kunden. Die Spaelti-TS AG ist zu keiner weiteren Archivierung verpflichtet.  
    5. Wird der Vertrag einseitig durch den Kunden vor Ablauf der vereinbarten Frist gekündigt, kann die Spaelti-TS AG eine Entschädigung vom Kunden verlangen. Die Entschädigung beträgt 30% der vereinbarten jährlichen Auftragssumme.  
    6. Preisänderungen werden dem Kunden schriftlich angekündigt. Im Fall einer Erhöhung der Preise, kann der Kunde den Vertrag, abweichend von Art. 5.1, auch ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderjahres kündigen.  
  1. Gewährleistung
    1. Die Spaelti-TS AG garantiert eine sorgfältige und sachgemässe Ausführung der übertragenen Arbeiten. Dabei berücksichtigt sie die Norm ISO 17025.  
    2. Unser Personal, unsere Vertragspartner und Personen, die im Auftrag unseres Laboratoriums Tätigkeiten ausüben sind an die Schweigepflicht gebunden. Sämtliche Daten, welche durch unsere Labortätigkeit erhoben werden, sind streng vertraulich und werden nur in Absprache mit unseren Kunden zugänglich oder öffentlich gemacht. Sollte eine gesetzliche Verpflichtung oder vertraglich Vereinbarung zur Offenlegung der Daten bestehen, so wird der betreffende Kunde oder die betreffende Person über die bereitgestellten Informationen unterrichtet, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist.   
    3. Der Kunde kann bei der Spaelti-TS AG die Qualität der Arbeiten in Form eines Audits überprüfen.  
    4. Sollte sich die Qualität der Arbeiten als nicht einwandfrei herausstellen, so führt die Spaelti-TS AG Nachbesserungen nach ihrer Wahl durch.  
    5. Die Haftung für Folgeschäden irgendwelcher Art wird ausdrücklich wegbedungen.  
    6. Allfällige Streitigkeiten sind ausschliesslich durch die ordentlichen Gerichte am Sitz der Spaelti-TS AG zu beurteilen.  
    7. Es gilt das Schweizer Recht, Gerichtsstand ist Gebenstorf.  
    8. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen treten am 01.Mai 2019 in Kraft und ersetzen die Version 170201. 

Version 190501